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Die Lütschine im Fokus

RFO Übung vom 26. Juni 2024

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Wie die aktuellen Ereignisse in der Schweiz zeigen, sind Hochwasser und Überschwemmungen ein Szenario, mit dem sich Gemeinden und Führungsorgane in Zukunft wohl vermehrt auseinandersetzen müssen. Die RFO Bödeli hat sich Ende Juni ein Bild gemacht, wie es um den Hochwasserschutz an der Lütschine steht. Matthias Ritschard, Präsident der Schwellenkorporation Bödeli Süd, führte die Mitglieder zu einigen Stellen, die im Rahmen der grossen Verbauungen wichtig sind. So unter anderem das Auslaufbauwerk beim Umfahrungstunnel Wilderswil (siehe Bild). An dieser Stelle würde bei einem starken Hochwasser die Lütschine überlaufen und über eine Senke in den Tunnel fliessen. Ein ähnliches Überlaufwerk befindet sich auf einem Abschnitt der Lütschine weiter gegen Bönigen, ungefähr auf Höhe des Schützenhauses.
Knapp 20 Jahre nach den grossen Überschwemmungen vom Jahr 2005 sind die wasserbaulichen Massnahmen an der Lütschine bald abgeschlossen. Im Gegensatz zu den südlichen Regionen der Schweiz, die von schweren Unwettern getroffen worden sind, mussten die Bauwerke auf dem Bödeli in diesem Frühjahr keinem Grossereignis standhalten.

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Notfalltreffpunkte im Gebiet RFO

14. Dezember 2022

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Wie in vielen anderen Gemeinden im Kanton Bern sind auch im Gebiet der RFO Bödeli verschiedene Notfalltreffpunkte in Betrieb genommen worden oder befinden sich im Aufbau. Solche Treffpunkte sollen dann als Anlaufstelle dienen, wenn sonst nichts mehr geht, beispielsweise bei einer Naturkatastrophe oder einem längeren Stromunterbruch. Die Informationsstellen für die Bevölkerung sind dann besonders wichtig, wenn die üblichen Kommunikationsmittel wie Telefon oder Internet nicht mehr funktionieren. An den Treffpunkten können sich Einwohnerinnen und Einwohner informieren und die Behörden können Verhaltensmassnahmen oder Hilfeleistungen anbieten. So ist es über einen Notfalltreffpunkt auch möglich, jederzeit Blaulichtorganisationen zu alarmieren, wenn diese anderweitig nicht mehr erreicht werden können.

Die Notfalltreffpunkte werden von den Gemeinden im Notfall an gut erreichbaren, zentralen Stellen eingerichtet. Anfang November übten die Gemeinden Beatenberg, Habkern, Ringgenberg und Niederried, wie sie ihren jeweiligen Notfalltreffpunkt in Betrieb nehmen. Für Interlaken, Matten und Unterseen liegt bereits ein bewilligtes Konzept für einen Notfalltreffpunkt vor, in Bönigen, Därligen und Leissigen wird ein auf die lokalen Bedürfnisse angepasstes Konzept derzeit fertig bearbeitet.

Energie nicht verschwenden

5. September 2022

Der Krieg in der Ukraine führt dazu, dass Energie in Europa knapp wird. Der Bundesrat hat deshalb seine Kampagne auf den Weg gebracht, in der Privatpersonen genau wie Firmen dazu aufgefordert werden, Energie nicht zu verschwenden. Wir können mit einfachen Massnahmen den Energieverbrauch im Alltag verringern, ohne dabei Lebensqualität einzubüssen.

Tipps für Privathaushalte:
- Heizung runterdrehen: Die Raumtemperatur sollte nie mehr als 20 °C betragen. Reduzieren Sie sie um 1 °C, sparen Sie bis zu 10 % Heizenergie.
- Kochen mit Deckel: Beim Kochen verdampft ein Grossteil der Energie. Setzen Sie immer einen Deckel auf den Topf, der die Energie zurückhält. So wird übrigens auch das Essen schneller gar.
- Lichter löschen: Brennendes Licht in einem leeren Raum verpufft unnötig Energie. Schalten Sie es aus, wenn Sie den Raum verlassen.
- Geräte abschalten: Computer, TV-Geräte und Kaffeemaschinen verbrauchen auch im Stand-by- und Schlafmodus Energie. Schalten Sie diese Geräte daher immer ganz aus.
- Duschen statt baden: Sparen Sie viel Warmwasser, indem Sie nur kurz und nicht zu heiss duschen. Eine Wassertemperatur um 37°C ist für den Körper und fürs Energiesparen ideal.

Corona-Pandemie

18. Februar 2022

Per Mitte Februar 2022 hat der Bundesrat die meisten Coronaregeln aufgehoben. Im öffentlichen Verkehr sowie in Spitäler, Alters- und Pflegeheimen gilt weiterhin eine Maskenpflicht.
Personen, die sich mit dem Virus infiziert haben, müssen sich in Isolation begeben.

Impfungen und Auffrischungsimfpungen sind weiterhin empfohlen.

Corona-Pandemie

13. Januar 2022

Bei stark steigenden Fallzahlen in der Omikron-Welle gelten weiterhin folgende Massnahmen:

- die Zertifikatspflicht bleibt verschärft, das heisst:
in Kultur, Freizeit, Sport, Restaurants und Veranstaltungen gilt 2G (geimpft oder genesen) sowie Masken- und Sitzpflicht; wo dies nicht möglich ist, beispielsweise in Discos, Bars, Hallenbädern, bei intensivem Sport oder in der Blasmusik gilt 2G+ (geimpft oder genesen in den letzten vier Monaten, oder geimpft/genesen plus Test)
- bei Veranstaltungen draussen gilt 3G
- für private Treffen gilt drinnen 30 Personen, sofern alle geimpft oder genesen sind; ansonsten 10; draussen maximal 50 Personen
- es gilt eine Homeoffice-Pflicht sowie eine Maskenpflicht an der Sekundarstufe II

Am 12. Januar 2022 hat der Bundesrat die Quarantäne-Regeln gelockert:
- ab sofort dauert die Quarantäne nur noch 5 Tage, für Erkrankte gilt allerdings, dass sie vor Ende der Isolation 48 Stunden keine Symptome mehr haben dürfen
- die Quarantäne gilt nur für Personen, die mit einer positiv getesteten Person im gleichen Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten
- ausgenommen von der Quarantäne sind zudem Personen, deren letzte Impfung  (2. oder 3. Dosis) nicht mehr als vier Monate zurückliegt oder die innerhalb der letzten vier Monate genesen sind

Corona-Pandemie

15. September 2021

Seit dem 13. September hat der Bundesrat die Zertifikatspflicht ausgeweitet. Neu ist das Covid Zertifikat an folgenden Orten Pflicht (ab 16 Jahren):

- Restaurants und Bars sowie Discos und Tanzlokale
- in Museen und Bibliotheken, Zoos, Fitness- und Sportbetrieben, Hallenbädern und Aquaparks, Freizeitbetrieben, Casinos, bei Trainings und Musik/Theaterproben
- an Veranstaltungen drinnen, beispielsweise Theater- und Kinovorstellungen, Konzerte, Sportanlässe, private Anlässe auswärts
-  an Grossveranstaltungen draussen bei mehr als 1000 Personen
- Arbeitgeber dürfen das Zertifikat unter Umständen und nach Konsultation mit der Arbeitnehmenden in ihr Schutzkonzept integrieren
- über eine Zertifikatspflicht an Hochschulen entscheiden die Kantone und Hochschulen

Corona-Pandemie

24. März 2021

Die Fallzahlen sind wieder leicht im Steigen begriffen, weshalb weitere Lockerungen derzeit in der Schwebe sind. Seit dem 22. März 2021 gelten folgende Regeln:

- Restaurants und Bars bleiben weiterhin geschlossen
- es gilt schweizweit eine Homeofficepflicht
- Maskenpflicht in allen Innenräumen, auch bei der Arbeit und in Fahrzeugen
- an privaten Treffen sind 10 Personen erlaubt (Innenräume), draussen gilt die Zahl von maximal 15 Personen
-  die meisten Kulturbetriebe mit Innenräumen sind weiterhin geschlossen (Ausnahme Museen, Bibliotheken)
- Sport- und Freizeitanlagen bleiben weiterhin geschlossen (Innenräume)
- Veranstaltungen sind verboten
- es gelten Ausnahmen beim Sport für unter 20-Jährige

Infoline BAG für medizinische Auskünfte: 058 463 00 00

Corona-Pandemie

14. Januar 2021

Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 für die gesamte Schweiz neue Regeln erlassen, um die Fallzahlen in der Corona-Pandemie zu senken und einer möglichen dritten Welle entgegenzutreten. Die Regeln gelten vorerst bis am 28. Februar.

- ab dem 18. Januar 2021 bleiben alle Läden geschlossen, ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte, Kioske, Apotheken, Drogerien, Optiker, Hörgeräte-Geschäfte, Telekom-Anbieter, Floristen, Baumärkte, Gartencenter, Tankstellen, Wäschereien, Nähereien, Schuhmacher, Schlüsseldienste, Autogaragen, Fahrradshops und Viehmärkte.
- es gilt schweizweit eine Homeofficepflicht
- Maskenpflicht in allen Innenräumen, auch bei der Arbeit und in Fahrzeugen
- an privaten Treffen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen, inklusive Kinder. Menschenansammlungen im öffentlichen Raum sind ebenfalls auf fünf Personen beschränkt.
-  Bars, Clubs, Diskotheken, Tanzlokale, Museen, Theater, Casinos und Spielhallen, Erotikbetriebe, Sport- und Fitnesszentren, Schwimmbäder sowie Wellnesszentren bleiben geschlossen
- Sportbetriebe bleiben geschlossen, erlaubt sind sportliche Aktivitäten im Freien in Gruppen bis maximal fünf Personen
- Restaurants bleiben geschlossen
- allgemein gilt: Hygenie- und Abstandsregeln unbedingt einhalten!

Infoline BAG für medizinische Auskünfte: 058 463 00 00

Corona-Pandemie

9. Dezember 2020

Im Zug der steigenden Corona-Fallzahlen hat der Berner Regierungsrat im Oktober und November Massnahmen ergriffen. Es gilt:

- Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen sind verboten, dies gilt auch für private oder betriebliche Anlässe; im privaten Rahmen sind Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen verboten
-  Bars, Clubs, Diskotheken, Tanzlokale, Museen, Theater, Casinos und Spielhallen, Erotikbetriebe, Sport- und Fitnesszentren, Schwimmbäder sowie Wellnesszentren bleiben geschlossen
- Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden sowie vor Läden, in Fussgängerzonen oder Wartebereichen von Bahn und Bus, bei der Arbeit, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann; für die Schule gilt eine Maskenpflicht ab der Sekundarschule
- Wettkämpfe sowie Trainings in Mannschaftssportarten dürfen nicht mehr stattfinden
- für die Gastronomie gilt eine Beschränkung der Gästezahl auf 50 Personen, Sperrstunde um 21.00 Uhr
- allgemein gilt: Hygenie- und Abstandsregeln unbedingt einhalten!

Infoline BAG für medizinische Auskünfte: 058 463 00 00

Corona-Pandemie

27. Oktober 2020

Im Zug der steigenden Corona-Ansteckungen hat der Berner Regierungsrat neue Massnahmen ergriffen. Die am 23. Oktober 2020 erlassene Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie umfasst verschiedene Bereiche. Ab sofort gilt:

- Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen sind verboten, dies gilt auch für private oder betriebliche Anlässe
-  Bars, Clubs, Diskotheken, Tanzlokale, Museen, Theater, Casinos und Spielhallen, Erotikbetriebe, Sport- und Fitnesszentren, Schwimmbäder sowie Wellnesszentren bleiben geschlossen
- Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, bei der Arbeit empfohlen, für die Schule gilt eine Maskenpflicht ab der Sekundarschule
- Wettkämpfe sowie Trainings in Mannschaftssportarten dürfen nicht mehr stattfinden
- für die Gastronomie gilt eine Beschränkung der Gästezahl und Sperrstunde ab 23.00 Uhr
- allgemein gilt: Hygenie- und Abstandsregeln unbedingt einhalten!

Infoline BAG für medizinische Auskünfte: 058 463 00 00

Corona-Pandemie

30. Juni 2020

Der Bundesrat hat zahlreiche Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aufgehoben. Seit dem 19. Juni stuft der Bundesrat die epidemiologische Situation in der Schweiz wieder als «besondere» und nicht mehr als «ausserordentliche Lage» ein.

Dennoch sind bestimmte Verhaltensmassnahmen wichtig:
- Abstand halten
- Maske tragen, wenn Abstand halten unmöglich ist
- Hygiene beachten
- bei Symptomen testen lassen
- Kontaktdaten angeben und Tracing ermöglichen
- Isolation oder Quarantäne einhalten

Infoline BAG für medizinische Auskünfte: 058 463 00 00

Ausserordentliche Lage

17. März 2020

Der Bundesrat hat am Montagnachmittag, 16. März 2020, die ausserordentliche Lage in der Schweiz erklärt. Sie ist seit Dienstag, 17. März 00.00 Uhr, in Kraft. Damit nimmt der Bundesrat den Kanonten das Heft aus der Hand und verordnet dieselben Massnahmen für alle Regionen der Schweiz. Der Bundesrat sieht diese Massnahmen aufgrund der rasant steigenden Fälle an Corona-Erkrankungen als unumgänglich.
- Alle Restaurants und Bars sowie sämtliche Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe sind in der Schweiz geschlossen
- Lebensmittelgeschäfte sowie Apotheken wie auch Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen
- Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten.
- Besonders gefährdete Personen erledigen ihre Arbeit zu Hause.
- Der Bundesrat ruft dazu auf, unnötige soziale Kontakte zu vermeiden.
- Es gelten weiterhin die empfohlenen Hygienemassnahmen, halten Sie Abstand!

Hotline für Fragen der Bevölkerung im Kanton Bern: 0800 634 634
Infoline BAG für medizinische Auskünfte: 058 463 00 00

So schützen Sie sich

12. März 2020

Nach dem Auftreten erster bestätiger Fälle des neuartigen Corona-Virus in der Schweiz, hat der Bundesrat eine «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz verfügt. Damit werden unter anderem grosse Veranstaltungen verboten.
Antworten auf häufig gestellte Fragen und Empfehlungen, wie man sich vor einer Ansteckung schützen kann, finden sich auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit. Folgende wichtige Verhaltensmassnahmen werden empfohlen:
- Abstand halten, besondere Rücksicht nehmen gegenüber gefährdeten Personen, zb ältere Menschen
- gründlich Hände waschen
- Händeschütteln vermeiden
- in Armbeuge oder Taschentuch husten oder niesen
- nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation
- bei Fieber und Husten zuhause bleiben

Hotline für Veranstalter im Kanton Bern: 0800 634 634
Infoline BAG für medizinische Auskünfte: 058 463 00 00

Massnahmen Corona-Virus

30. Januar 2020

Das neue Coronavirus (2019-nCoV) ist auch im Kanton Bern ein Thema. Wie das Kantonsarztamt der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion verlauten lässt, bestehe derzeit kein Bedarf für eigene Aktivitäten der Gemeinden im Kanton Bern. Das Bundesamt für Gesundheit schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass das Coronavirus in die Schweiz eingeschleppt wird als moderat bis hoch ein. Die Gefahr, dass in den nächsten Tagen in der Schweiz Krankheitsfälle auftreten, beurteilen die Behörden als möglich.  Der Kanton und die Partner im Gesundheitswesen und der Einsatzkräfte seien auf einen solchen Fall vorbereitet, heisst es in einer Mitteilung vom 30. Januar 2020.

Die aktuellen Informationen und Verhaltensregeln sind auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit zu finden:

Weiterbildung der RFO Mitglieder

28. März 2018

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Peter Steiner, Otto Maurer, Marc Schori und Ueli Flühmann (von links) diskutieren, was zu tun ist.

Gefahrenkarten lesen

Naturgefahren sind ein mögliches Krisenszenario, bei dem die RFO der verschiedenen Bödeli-Gemeinden zum Einsatz kommen würde. Die Mitglieder der RFO Bödeli üben mindestens einmal im Jahr, welche konkreten Probleme auftauchen könnten und welche Massnahmen dabei sinnvoll sind.
Am letzten Ausbildungstag standen die Gefahrenkarten der Gemeinden im Zentrum der Aufmerksamkeit. Die Mitglieder des Stabs arbeiteten zusammen mit Vertretern von Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz, Gesundeheit und Werkhöfen. So wie dies auch in einem Ernstfall vorgesehen ist. Unter der Leitung von Stabchef Adrian Rüegsegger wurde trainiert, wie die Gefahrenkarten zu lesen sind und wo in ausgewählten Gemeinden Besonderheiten bestehen. Die Karten werden regelmässig überarbeitet und geben Auskunft darüber, mit welchen Naturgefahren (Wasser, Murgänge, Steinschlag, etc) in den einzelnen Gemeinden zu rechnen ist. Ein Referat von Bernhard Wehren vom Amt für Wasser des Kantons Bern rundete den Tag ab. Es ging um die Regulierung der Pegelstände an Brienzer- und Thunersee.

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Stabschef Adrian Rüegsegger (Mitte) unterhält sich mit Andreina Mark und Christian Tschabold.

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Christian Tschabold (links), Peter Eichenberger und Josua Zurbrügg (rechts) im Arbeitsraum des Kommandopostens im Beatushaus Interlaken.

Bisherige Meldungen